Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

a. Der Haupt-und Finanzausschuss Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, für den Bereich der Flurstücke 1756/8, 1756/4, 1748/3, 1754/3, 1754/5 und 1654/5 (teilw.) einen Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung „Gewerbe“ aufzustellen.

b. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, ein Kostenangebot zur Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens von einem Planungsbüro einzuholen.

 


Die Stadt Eisenberg konnte die Flurstück 1756/8, 1754/5 und 1654/5 erwerben. Die vorgenannten Grundstücke sind im Flächennutzungsplan ganz bzw. teilweise als zukünftige gewerbliche Bauflächen dargestellt. Nachdem im Februar der Abschlussbetriebsplan für die ehemalig bergbaulich genutzten Grundstücke genehmigt wurde und die Flächen somit nicht mehr vom Bergrecht betroffen sind, können die Grundstücke einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Zur Realisierung der angedachten gewerblichen Nutzung ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Unmittelbar an die vorgenannten Grundstücke grenzen die Flurstücke 1756/4, 1754/3 und 1748/3 an. Diese Flächen werden bereits gewerblich genutzt. Um eine einheitliche Bebauung bzw. baurechtliche Regelungen vorzugeben, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dass auch diese Grundstücke mit überplant werden. Durch die Aufnahme in den Bebauungsplan wird die Art des zulässigen Gewerbes für den gesamten Bereich einheitlich geregelt.

Das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 13.500 m². Davon befinden sich ca. 11.200 m² im Eigentum der Stadt. Das vorgeschlagene Baugebiet ist im Lageplan der Beschlussvorlage dargestellt.