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Die Grünflächen des Friedhofs sollen mit nicht wucherndem Bewuchs bepflanzt werden, der sich gut mähen lässt.

Zur Problematik des Grabschmucks auf den Wiesengräbern wird vorgeschlagen, mit einem Schild zu informieren, dass kein Grabschmuck auf diesem Grabfeld gestattet ist. Eine weitere Möglichkeit wäre eine begrenzte Zeit für Grabschmuck anzubieten (z. B. vom 01.11. – 31.03.), wie es im Eisenberger Friedhof geregelt ist. Dazu müsste die Friedhofssatzung geändert werden.