Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO gemäß dem Entwurf zu ändern und anzupassen. Der Geldbetrag je Stellplatz soll auf 4.110,00 € für das gesamte Gemeindegebiet festgesetzt werden. Die Satzung soll zum 01.05.2022 in Kraft treten.

 


Durch massiv gestiegene Baupreise in den letzten drei Jahren wurde die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO überarbeitet und angepasst. Die aktuellen Bodenrichtwerte vom 01.01.2022 wurden dabei ebenso berücksichtigt. Die letzte Fassung der Satzung wurde im Jahr 2010 beschlossen. In dieser Satzung wurde ein Geldbetrag in Höhe von 2.871,00 € für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt.

 

Bei der Überarbeitung wurde ein durchschnittlicher Bodenrichtwert für Ramsen sowie eine Neuberechnung der Stellplatzherstellung von den Verbandsgemeindewerken zugrunde gelegt. Der Bodenrichtwert errechnet sich aus den unterschiedlichen Gebietszonen von Ramsen. Die Stellplatzfläche umfasst hierbei die eigentliche Verkehrsfläche sowie Flächen für Fahrgassen sowie Zu- und Abfahrten. Gemäß § 47 Abs. 4 LBauO darf der Geldbetrag 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Demnach wurde ein Geldbetrag von 4.106,00 € errechnet. Es wird vorgeschlagen, den Geldbetrag auf volle Zehner aufzurunden. Der Satzungsentwurf sowie die Berechnung für die Herstellungskosten eines Stellplatzes sind der Anlage beigefügt.