Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei 1 Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 739,739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3 und 740/5 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen. Der Beschluss vom 27.09.2021 für die Aufstellung des Bebauungsplans „Flurstraße“ soll aufgehoben werden.

 


Der Gemeinderat Ramsen hatte in seiner Ratssitzung am 27.09.2021 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.  1 BauGB für das geplante Baugebiet „Flurstraße“ auf einem Teilbereich der im Beschlussvorschlag genannten Flurstücke gefasst. Der Teilbereich umfasste eine Fläche von ca. 5.300 m² und war auf eine Breite von ca. 60 m ab der Verkehrsanlage „Flurstraße“ in westliche Richtung begrenzt. Auf die Begründung zum Beschluss am 27.09.2021 wird verwiesen. Dieser Beschluss wird aufgehoben, da seitens des Planungsbüros empfohlen wurde, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf dem hinteren, westlich gelegenen Bereich der betroffenen Grundstücke durchzuführen und den Bebauungsplanbereich auf die gesamten Grundstücke zu erweitern. Der Planbereich umfasst somit eine Fläche von 13.427 m². Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Im Flächennutzungsplan sind die gesamten Grundstücke als Bauflächen ausgewiesen.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Wolfgang Steitz, informiert Bauamtsmitarbeiterin Zerner, dass die Gemeinde bisher keine Grundstücke im Baugebiet erwerben konnte. Bisher habe sich nur ein Eigentümer bereit erklärt, sein Grundstück, das mitten im Gebiet liege, an die Gemeinde zu verkaufen. Nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig ist, könnte die Gemeinde den Grundstückserwerb erneut ins Auge fassen.