Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei 1 Enthaltung folgende Beschlüsse zu fassen:

Zu a. Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurfsplan und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Flurstraße“ zu. Das Bauleitplanungsverfahren soll anhand der vorliegenden Planung durchgeführt werden.

Zu b. Zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde wurde vereinbart, dem Antragsteller gemäß § 4 b BauGB die Durchführung der Verfahrensschritte zu übertragen. Das Beteiligungsverfahren soll nun vom Antragssteller durchgeführt werden. Der Antragsteller soll von der Verwaltung informiert werden, das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 


Vom Antragsteller wurde inzwischen ein Planentwurf erstellt, mit dem das erforderliche Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden soll. In dem Entwurf wird der rote Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der grünumrandete Bereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten und wird für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der überbaubare Grundstücksbereich ist in dem Entwurfsplan blau dargestellt. Weitere Informationen zum geplanten Baugebiet können aus den beiliegenden Unterlagen entnommen werden. 

 

Zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, die besagt, dass der Antragsteller sämtliche Kosten übernimmt, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans anfallen. Weiterhin wurde vereinbart, dem Antragsteller gemäß § 4 b BauGB die Durchführung der Verfahrensschritte zu übertragen. Er wird auf eigene Verantwortung das Aufstellungsverfahren nach § 3 und § 4 BauGB durchführen. Die Gemeinde Ramsen bleibt jedoch Planungsträger der Bauleitplanung und wird die erforderlichen Beschlüsse nach entsprechender Abwägung fassen.