Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Bauvorhaben zuzustimmen.


Der Bauherr plant, ein zweigeschossiges Doppelhaus mit zwei Doppelgaragen mit den Maßen 20 m x 14 m auf dem Grundstück in der Hauptstraße zu errichten. Die bestehende Scheune wurde bereits abgerissen. Es ist geplant, das Untergeschoss mit den dort befindlichen Doppelgaragen und dem Hauseingang ca. 6 m vom Gehweg in nördliche Richtung nach hinten zu versetzen. Das Erdgeschoss dagegen wird mit einem Abstand von ca. 2,25 m zum Gehweg über das Untergeschoss hinausragen. Das Gebäude soll ohne Grenzabstand zum gemeindeeigenen Grundstück Fl. Nr. 15 errichtet werden. Der hierfür erforderlichen Eintragung einer Baulast auf dem gemeindeeigenen Grundstück wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 12.07.2021 zugestimmt. Das Doppelhaus soll mit einem flach geneigten Pultdach mit einer Dachneigung von 6° und roten Sandwichplatten errichtet werden. Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, muss sich das Vorhaben in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Die Hauptstraße ist vorwiegend durch zweigeschossige Häuser mit Satteldächern geprägt. Durch das flach geneigte Pultdach wird die Gebäudehöhe des Nachbargrundstückes nicht überschritten. Das Bauvorhaben ist in Plänen, die den Ausschussmitgliedern vorliegen, dargestellt. Um Entscheidung wird gebeten.