Sitzung: 22.03.2022 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Herr Manfred Lieser
referiert über Grundlagen an der Straßenbeleuchtung und über die
Verkehrssicherungspflicht. Für Städte und Gemeinden gibt es eine "Allzuständigkeit"
für öffentliche Angelegenheiten in ihrem Wirkungskreis, wenn sie nicht anderen
Aufgabenträgern zugewiesen sind. Im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge
ergibt sich, dass grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig sind für die
Straßenbeleuchtung. Dies gilt für alle dem Verkehr offenstehenden
Straßen, Wege und Plätze. Es gilt Straßenbeleuchtungspflicht in folgenden
Fällen:
- bei gefährlichen
Straßenkreuzungen und -einmündungen
- gefährlichen Gefällstrecken
- scharfe Kurven
- Fußgängerüberwege (FGÜ)
- Baustellen
- unvorhersehbare Straßenverengungen
- längere Tunnelbauwerke
- Verkehrsinseln
In der Regel ist eine Stadt oder Gemeinde Eigentümer einer
Straßenbeleuchtungsanlage. Damit verbunden sind natürlich alle Pflichten zur
Pflege, Wartung und Unterhalt sowie Betrieb dieser Anlage. Es könne aber
auch Dritte, wie Stadtwerke, Energieversorger oder örtlicher Elektrobetrieb mit
der Durchführung der Straßenbeleuchtungsaufgabe beauftragt werden. Der Kommune
verbleibt jedoch die Kontroll- und Aufsichtspflicht, die nur durch eine
fachkundige Person durchgeführt werden kann. Dies kann verwaltungsintern
erledigt werden oder durch ein fachkundiges Ingenieurbüro. Die Kontrolle und
Aufsicht kann nicht von einer fachunkundigen Person ausgeführt werden.
Die jährliche
Betriebszeit der Straßenbeleuchtung der Stadt Eisenberg beträgt ca. 4.100 davon
2.650 h halbnächtliche Reduzierung (22:30 – 06:00 Uhr bei LED).
Herr Lieser stellt
eine neue High-End-Leuchte mit High-End-Technik vor. Diese verspricht mehr
Sicherheit durch optimale Lichtverteilung und besseren Sehkomfort. Das Licht
bleibt auf der Straße, nicht im Himmel (Keine Lichtverschmutzung). Die Leuchte
soll außerdem eine lange Lebensdauer durch ein effizientes Kühlsystem bieten.