Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Das mehrheitliche Einvernehmen des Stadtrates wird mit der Maßgabe erteilt, dass der Flachdachbereich gegen ein Schrägdach ersetzt wird.

 


Der Bauherr hat das Anwesen in der Staufer Straße erworben. Er plant, das bestehende Wohnhaus abzureißen und ein neues zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Pult- und Flachdach mit beidseitiger Grenzbebauung zu errichten. Bisher hat nur ein Nachbar dem Bauvorhaben zugestimmt. Aufgrund des fehlenden Bebauungsplanes muss sich das Bauvorhaben in die vorhandene Bebauung einfügen. Die Staufer Straße ist durch zweigeschossige Gebäude mit Satteldächern und einer Dachneigung zwischen 22 ° und 30 ° geprägt. Das Pultdach weist eine Dachneigung von nur 20 ° aus. Flachdächer sind bisher nur auf Nebengebäuden vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Gebäude nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Weiterhin soll eine Doppelgarage direkt an der Straße errichtet werden. Hierzu ist eine Befreiung von der Garagenverordnung erforderlich. Diese besagt, dass Garagen mit einem Abstand von mindestens 5 m von der Straße errichtet werden dürfen. Aus Sicht der Verwaltung, könnte einer Befreiung von der Gargenverordnung nur zugestimmt werden, wenn ein Sektionaltor eingebaut wird. Das geplante Bauvorhaben ist in der Anlage dargestellt. Um Entscheidung wird gebeten.