Sitzung: 14.03.2022 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0547/FB 2/2022
Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung sowie die damit verbundenen Baumaßnahmen keine baurechtlichen Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Den Ratsmitgliedern liegt ein Auszug aus der vorgelegten Planung vor.