Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die geplante Nutzungsänderung und die Änderung der Fassade bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 

 


Der Eigentümer des Gebäudes an der Göllheimer Straße plant den ehemaligen Friseursalon in eine Wohnung umzubauen. In diesem Zusammenhang wird die Fassade zur Straße sowie zum Garten geändert. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird sich die Straßenansicht wesentlich verbessern.

Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung sowie die damit verbundenen Baumaßnahmen keine baurechtlichen Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

Den Ratsmitgliedern liegt ein Auszug aus der vorgelegten Planung vor.