Sitzung: 15.03.2022 Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 1057/FB 2/2022
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einvernehmlich mehrheitlich, dass die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO gemäß dem beiliegenden Entwurf geändert und angepasst wird. Der Geldbetrag je Stellplatz wird für den inneren Stadtbereich auf 4.600,00 €, für den übrigen Stadtbereich auf 4.410,00 € für das Gebiet des Ortsteils Steinborn auf 4.160,00 und für das Gebiet des Ortsteils Stauf auf 3.880,00 € festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.05.2022 in Kraft.
Ausschussmitglied Knoth erklärt, dass er sich für die Zukunft keine Ablösungen mehr wünscht, wer baut, soll auch Parkmöglichkeiten einplanen. Herr Görg erklärt, dass das im Stadtinneren nicht immer möglich sei.
Durch massiv gestiegene Baupreise in den letzten drei Jahren
wurde die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO überarbeitet
und angepasst. Die aktuellen Bodenrichtwerte vom 01.01.2022 wurden dabei ebenso
berücksichtigt. Die letzte Fassung der Satzung wurde im Jahr 2001 beschlossen.
In der Satzung wurde ein Geldbetrag für den inneren Stadtbereich auf 4.101,00 €
und für den übrigen Stadtbereich auf 3.449,00 € festgelegt.
Bei der Überarbeitung wurden aktuelle, durchschnittliche Bodenrichtwerte für
Eisenberg, Steinborn und Stauf sowie eine Neuberechnung der
Stellplatzherstellung von den Verbandsgemeindewerken zugrunde gelegt. Die
Bodenrichtwerte errechnen sich aus den unterschiedlichen Gebietszonen von
Eisenberg, Steinborn und Stauf. Die Stellplatzfläche umfasst hierbei die
eigentliche Verkehrsfläche sowie Flächen für Fahrgassen und Zu- und Abfahrten.
Gemäß § 47 Abs. 4 LBauO darf der Geldbetrag 60 % der durchschnittlichen
Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des
Grunderwerbs nicht übersteigen. Demnach wurde für den inneren Stadtbereich von
Eisenberg ein Geldbetrag von 4.598,00 €, für den übrigen Stadtbereich von
Eisenberg 4.406,00 €, für Steinborn 4.154,00 € und für Stauf 3.878,00 €
errechnet. Es wird vorgeschlagen, aufgrund unterschiedlicher Kosten in den
jeweilligen Gebieten einen Geldbetrag für Eisenberg, Steinborn und Stauf
festzusetzten und die Geldbeträge auf volle Zehner aufzurunden. Der
Satzungsentwurf sowie die Berechnung für die Herstellungskosten eines
Stellplatzes in Eisenberg, Steinborn und Stauf sind der Anlage beigefügt.