Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einvernehmlich mehrheitlich, dass die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO gemäß dem beiliegenden Entwurf geändert und angepasst wird. Der Geldbetrag je Stellplatz wird für den inneren Stadtbereich auf 4.600,00 €, für den übrigen Stadtbereich auf 4.410,00 € für das Gebiet des Ortsteils Steinborn auf 4.160,00 und für das Gebiet des Ortsteils Stauf auf 3.880,00 € festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.05.2022 in Kraft.

 

Ausschussmitglied Knoth erklärt, dass er sich für die Zukunft keine Ablösungen mehr wünscht, wer baut, soll auch Parkmöglichkeiten einplanen. Herr Görg erklärt, dass das im Stadtinneren nicht immer möglich sei.

 


Durch massiv gestiegene Baupreise in den letzten drei Jahren wurde die Satzung für die Ablösung eines Stellplatzes gemäß § 47 Abs. 4 LBauO überarbeitet und angepasst. Die aktuellen Bodenrichtwerte vom 01.01.2022 wurden dabei ebenso berücksichtigt. Die letzte Fassung der Satzung wurde im Jahr 2001 beschlossen. In der Satzung wurde ein Geldbetrag für den inneren Stadtbereich auf 4.101,00 € und für den übrigen Stadtbereich auf 3.449,00 € festgelegt.
Bei der Überarbeitung wurden aktuelle, durchschnittliche Bodenrichtwerte für Eisenberg, Steinborn und Stauf sowie eine Neuberechnung der Stellplatzherstellung von den Verbandsgemeindewerken zugrunde gelegt. Die Bodenrichtwerte errechnen sich aus den unterschiedlichen Gebietszonen von Eisenberg, Steinborn und Stauf. Die Stellplatzfläche umfasst hierbei die eigentliche Verkehrsfläche sowie Flächen für Fahrgassen und Zu- und Abfahrten. Gemäß § 47 Abs. 4 LBauO darf der Geldbetrag 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Demnach wurde für den inneren Stadtbereich von Eisenberg ein Geldbetrag von 4.598,00 €, für den übrigen Stadtbereich von Eisenberg 4.406,00 €, für Steinborn 4.154,00 € und für Stauf 3.878,00 € errechnet. Es wird vorgeschlagen, aufgrund unterschiedlicher Kosten in den jeweilligen Gebieten einen Geldbetrag für Eisenberg, Steinborn und Stauf festzusetzten und die Geldbeträge auf volle Zehner aufzurunden. Der Satzungsentwurf sowie die Berechnung für die Herstellungskosten eines Stellplatzes in Eisenberg, Steinborn und Stauf sind der Anlage beigefügt.