Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss

Der Bauausschuss lehnt den Antrag auf Nutzungsänderung von Spielhalle in eine Gaststätte in der Kerzenheimer Straße mit 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung ab.

 

 


Der Bauherr plant, das Erdgeschoss des Gebäudes in der Kerzenheimer Straße als Gaststätte umzunutzen. Die Gaststätte soll nur als Getränkeausschank mit Aufstellung von Spielautomaten genutzt werden. Im Keller des Gebäudes sind zwei WC`s untergebracht. Die Stellplätze wurden bereits bei der Baugenehmigung zur Errichtung einer Spielhalle bzw. einer Wettannahmestelle nachgewiesen. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich. Baulich wird das Gebäude im Innen- und Außenbereich nicht verändert. Gemäß Aussage des Ordnungsamtes fehlen momentan jedoch gaststättenrechtliche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gaststätte wie zu wenige Toiletten aufgrund der Raumgröße, fehlende Personaltoilette, keine behindertengerechte Toilette. Geprüft werden die gaststättenrechtlichen Voraussetzungen jedoch von der Kreisverwaltung. Grundsätzlich ist eine Gaststätte baurechtlich in diesem Bereich (Mischgebiet) zulässig. Die Planunterlagen des Bauvorhabens sind der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Stefan Müller erkundigt sich, ob in dem Gebäude noch Änderungen/Umbauten vorgenommen werden müssen und ob ausreichend Parkplätze vorhanden seien. Ausschussmitglied Knoth äußert Bedenken, dass es sich womöglich letztendlich doch um eine Spielhalle handeln könnte. Bauamtsleiter Görg erklärt: Es sind Stellplätze für vier Fahrzeuge nachgewiesen. Baurechtliche Voraussetzungen sind soweit erfüllt. Die gaststättenrechtlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen, wie Toiletten, werden von der Kreisverwaltung geprüft. Erst wenn diese erfüllt sind, kann eine Baugenehmigung erteilt werden.