Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 zuzustimmen.

Eine Ausfertigung des Nachtragshaushaltsplanes ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

 

 


Den Ausschussmitgliedern wird der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 erläutert.

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen von bisher 10.340.832,00 € um 20.640,00 € reduziert auf nunmehr 10.320.192,00 €.

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt wie bisher 274.362,00 €. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen neu 49.000,00 €, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erhöhen sich um 190.000,00 € von bisher 61.000,00 € auf nunmehr 251.000,00 €.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf

– 72.362,00 € gegenüber bisher – 213.362,00 €.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber bisher 61.000,00 € auf nunmehr 202.000,00 € festgesetzt.

Die Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden wie folgt festgesetzt:

Wasserwerk 1.500.000,00 €, Kanalwerk 1.000.000,00 €, Gesamt 2.500.000,00 €.

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 41,98 v. H. festgesetzt.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 796.891,25 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2021 und zum 31.12.2022 beträgt 796.891,25 €.