Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig wie folgt:

Die VG Eisenberg übernimmt die Aufgabe bzgl. der Durchführung von Maßnahmen an außerorts gelegenen Radwegen zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes gemäß § 68 GemO von der Stadt Eisenberg sowie den Ortsgemeinden Kerzenheim und Ramsen.

Nach der erstmaligen Umsetzung gemäß Radverkehrskonzept geht die künftige Unterhaltungspflicht wieder zurück an die Kommunen.

 


 

Sowohl der Stadtrat Eisenberg als auch die Gemeinderäte Kerzenheim und Ramsen haben entsprechende Beschlüsse gefasst, dass die Durchführung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes an außerhalb der Ortslage befindlichen Radwegen auf die VG Eisenberg übertragen wird.

Die VG Eisenberg wiederum wird diese Aufgabe aus Gründen der Solidarität übernehmen, was auch die Übernahme der entstehenden Kosten beinhaltet. Hierdurch soll eine Ungleichbelastung der Gemeinden auf Grund der Lage/ Baulast der einzelnen Streckenabschnitte vermieden werden.

Insbesondere sollen vorrangig Maßnahmen auf der vom Planungsbüro VIA vorgeschlagenen Nord- und Südroute (s. Anlage, u.a. Barbarossaradweg u. Kerzenheim-Rosenthal) angegangen werden. Zudem auch z. B. die Verbindungen Eisenberg-Ebertsheim (von der K 73) sowie Kerzenheim-Rodenbach.

Die Aufgabenübertragung endet mit der tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen. In der Folge notwendige Unterhaltungsmaßnahmen sind somit wieder von den Gemeinden zu veranlassen und entsprechend auch zu finanzieren.