Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Empfehlung:

 

Der Ortsbeirat Steinborn empfiehlt mit 1 Stimmenthaltung und 3 Gegenstimmen dem geplanten Neubau eines Einfamilienhauses auf dem ehemaligen Spielplatz in der Uhlandstraße in Steinborn zuzustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Eintragung einer Abstandsflächenbaulaust auf der stadteigenen Grünfläche Fl.Nr. 388/896 wird zugestimmt.

 

 


 

Stadtbürgermeister Funck erscheint zur Sitzung.

 

 

 

 

Der Bauherr hat den ehemaligen Spielplatz in der Uhlandstraße von der Stadt Eisenberg erworben. Er plant, ein 1 ½-geschossiges Einfamilienhaus mit Satteldach und einer Dachgaube zu errichten. Die Dachneigung ist auf 28 ° festgesetzt. Die nördliche Dachgaube umfasst ca. ein Drittel der Dachfläche. Im Süden dagegen ist ein Einschnitt des Daches über der Terrasse geplant. Aufgrund des fehlenden Bebauungsplans muss sich das Bauvorhaben in die vorhandene Bebauung einfügen. Die Umgebung ist vorwiegend durch 1 ½-geschossige Kettenhausbebauung geprägt. Auch freistehende Mehrfamilienhäuser sind in der näheren Umgebung vorhanden. Dachgauben finden sich ebenfalls in der weiteren Umgebung. Da das Haus ohne Keller errichtet wird, soll das Obergeschoss durch den Einbau der Dachgaube vergrößert werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein und hat keine störende Wirkung. Die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Zur stadteigenen Grünfläche Fl.Nr. 388/896 werden die erforderlichen Grenzabstände nicht eingehalten. Dies könnte jedoch mit einer Abstandsflächenbaulast auf der stadteigenen Parzelle geheilt werden, die nicht bebaut werden darf, sondern als Grüngürtel zu erhalten ist. Das geplante Bauvorhaben ist in der Anlage dargestellt.     

 

 

 

 

Ortsbeiratsmitglied R. Schilling hätte sich gewünscht, dass in der Beschlussvorlage mit aufgeführt wird, dass bereits am 13.04.2021 und 11.05.2021 über diese Angelegenheit diskutiert und wie hier entschieden wurde. Ratsmitglied Schilling informiert darüber, dass in der Stadtratssitzung vom April 2021 festgelegt wurde, da für den Bereich des Baugrundstückes kein Bebauungsplan bestehe, die baurechtliche Beurteilung nach der Umgebungsbebauung erfolgt.

 

Ortsbeiratsmitglied Furchtmann ist der Meinung, dass das Grundstück Nr. 388/737 für einen Stellplatz geeignet wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Frau Unkelbach meint, dass laut eines Stadtratsbeschlusses nur eingeschossige Gebäude erlaubt seien.

 

OV Haas gibt zu bedenken, dass die Kreisverwaltung diesem Antrag zustimmen wird sofern kein Verstoß gegen die Festsetzungen vorliegt.