Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.

 

 

 


Der Bauherr plant auf dem unbebauten Hanggrundstück in der Waldstraße ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Stellplätzen zu errichten. Das Grundstück hat ein Gefälle in südlicher Richtung. Bei dem Einfamilienwohnhaus handelt es sich um ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Bauvorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Umgebung weist eine zweigeschossige Bauweise aus. Die Abstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Auch die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Ein Auszug der Planung liegt den Ratsmitgliedern vor. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.