Sitzung: 31.01.2022 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0539/FB 2/2021
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Am Lochweg“ einstimmig zu. Das Baufeld kann auf dem Grundstück 406/3 an der nördlichen Grenze zwischen 1,44 m und 2,00 m überschritten werden. Die Überschreitung wird durch Eintrag einer Baulast auf der angrenzenden gemeindeeigenen Fläche 405/6 gesichert.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde der im nördlichen
Bereich des Bebauungsplanes „Am Lochweg“ ausgewiesene Grünstreifen mit Entwässerungsgraben
auf 5 m verbreitert. Bei der im Bebauungsplan ausgewiesenen Kettenhausbebauung
wurden die Baufelder entsprechend angepasst, so dass ein Abstand von 3 m mit
der Baugrenze zur öffentlichen Grünfläche einzuhalten ist. Dabei wurde
versehentlich nicht beachtet, dass sich die Baufelder der beiden unmittelbar
angrenzenden Grundstücke auf eine Breite von 8,50 m bzw. 8,90 m verringern. Das
Baufeld reicht nicht aus um hierauf ein Wohngebäude mit angrenzender Garage zu
errichten. Es handelt sich um einen Planungsfehler, der erst nach Rechtskraft
des Bebauungsplanes aufgefallen war. Der Gemeinderat wurde hierüber informiert.
Mit der Baugenehmigungsbehörde der Kreisverwaltung Donnersberg wurde
abgestimmt, dass die erforderliche Baufläche durch eine Befreiung vom
Bebauungsplan sichergestellt wird. Für das westlich angrenzende Baugrundstück
406/3 wurde bereits der Befreiung zugestimmt. Die Überschreitung wurde durch
Eintragung einer Baulast auf der angrenzenden gemeindeeigenen Grünfläche
gesichert.
Für das Flurstück 406/3 liegt ein Bauantrag vor in dem das Baufeld zwischen 2 m und 1,44 m überschritten wird. Es verbleibt ein Abstand von 1,00 m zur Grünfläche bzw. zum Graben zur Ableitung des Oberflächenwassers.
Unterlagen zur geplanten Bebauung mit der damit verbundenen Überschreitung des Baufeldes liegen den Ratsmitgliedern vor.