Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die beantragte Nutzungsänderung des ehemaligen Kinos in ein Fitness- und Fotostudio bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


Wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO nimmt Ratsmitglied Boffo an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Das ehemalige Kino an der Friedrich-Ebert-Straße soll in ein Fitness- und Fotostudio umgewandelt werden. An sichtbaren baulichen Veränderungen sind an der Ostseite des Gebäudes drei neue Fenster geplant. Weitere bauliche Veränderungen finden im Gebäude statt. Bestehende Wände werden entfernt und es werden neue Nutzungsebenen geschaffen. Diese Baumaßnahmen haben jedoch keinen Einfluss auf die Statik des Gebäudes.

Im Brandfall stehen zwei Fluchtwege zur Verfügung. Ein dritter Fluchtweg ist über die geplanten Fenster möglich. Die geplanten Fenster grenzen unmittelbar an die stadteigene Erschließungsstraße an. Da es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, muss der Abstand von drei Metern nicht eingehalten werden. 

 

Die nach der Stellplatzverordnung benötigten Stellplätze können nachgewiesen werden. Hierzu stehen die Parkplätze auf dem östlich angrenzenden Gelände zur Verfügung. Weiterhin werden die Stellplätze aus dem Betrieb des Kinos angerechnet. Für die zukünftige Nutzung besteht gegenüber der ursprünglichen Nutzung ein geringerer Bedarf an Stellplätzen.

 

Den Ratsmitgliedern liegt ein Auszug aus der vorgelegten Planung vor. Ein Brandschutzkonzept wird zur Zeit noch erstellt und dem zuständigen Brandschutzsachverständigen bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis vorgelegt. Der Inhalt des Gutachtens wurde bereits abgestimmt.

 

Die baurechtlichen und sonstigen Vorschriften werden eingehalten. Das bestehende Gebäude erhält eine sinnvolle Nachnutzung, die auch zu einer Belebung der Innenstadt führt. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

Ein Auszug aus der vorgelegten Planung liegt den Ratsmitgliedern vor.