Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Tektur zum Neubau eines 2-Familienwohnhauses in der Straße Am Mühlacker sowie dem Antrag auf Befreiung zur Abweichung von der festgesetzten Traufhöhe um 17 cm wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


Bereits im Jahr 2019 wurde ein Bauantrag zum Neubau eines 2-Familienwohnhauses in der Straße Am Mühlacker im Vorlageverfahren gemäß § 67 LBauO gestellt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Am Heugraben“. Allerdings wurde das Wohnhaus mit einer Traufhöhe von 6,17 m errichtet. Aus diesem Grund wurde der Bauherr von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis aufgefordert, einen Tekturantrag einzureichen und einen Befreiungsantrag vom Bebauungsplan zu stellen.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Traufhöhe von 6 m vorgegeben. Durch das unterschiedlich hohe Hanggelände des Bauplatzes (südlicher Höhenanstieg von 1,49 m ab Straßenniveau, nördlicher u. westlicher Höheanstieg von 3,04 m und östlicher Höhenanstieg von 2,24 m) ist eine durchgängige Traufhöhe nicht möglich. Der Bauherr stellt hiermit einen Befreiuungsantrag zur Abweichung von der festgesetzten Traufhöhe. Bei der Berechnung der Traufhöhe geht er von einer mittleren ursprünglichen Geländehöhe von 80 cm aus. Gemäß beiliegendem Plan ergibt sich somit eine Traufhöhe von 6,17 m und eine Abweichung um 17 cm.

Bereits in anderen Fällen wurde im Baugebiet Am Heugraben einer Abweichung der Traufhöhe um 1,20 m zugestimmt. Aus Gleichbehandlungsgründen wird empfohlen, dem Befreiungsantrag zuzustimmen. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Ein Auszug der Planung liegt den Ratsmitgliedern vor.