Der Jahresabschluss der Gemeinde Ramsen ist mit allen Unterlagen gemäß § 110 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) geprüft worden.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass

 

 

1.   der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Ramsen, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, vermittelt;

 

2.   die Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

3.   die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ordnungsgemäß ist.