Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg (Pfalz) beschließt einstimmig, dass die Fassade einer Garage in der Bürgermeister-Becker-Straße geändert werden darf, sofern der Nachbar des Grundstückes Nr. 2040/46 dem Fenstereinbau an der Grundstücksgrenze zustimmt.

 


Der Bauherr hat entgegen seines eingereichten Bauantrages im Jahr 2017 die Fassade seiner Garage geändert. Zum einen wurde statt eines Flachdaches ein Satteldach errichtet. Weiterhin wurde auf der straßenzugewandten Seite neben dem Garagentor eine Tür eingebaut. Auf der Westseite zum Nachbargrundstück wurden zwei Fenster eingebaut. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Wingertsberg Teil D. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden mit der Fassadenänderung der Garage eingehalten. Eine Nachbarzustimmung für den Fenstereinbau an der Grundstücksgrenze ist bisher noch nicht erfolgt. Sollte der betroffene Nachbar zustimmen, bestehen aus baurechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Fassadenänderung. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.