Sitzung: 26.10.2021 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 0997/FB 5/2021
Empfehlung:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg (Pfalz) empfiehlt dem Stadtrat Einbahnstraßen für Radfahrer in der Schulstraße (Pestalozzistraße bis Minikreisel), Ripperter Straße (Ebertsheimer Straße bis Jakob-Schiffer-Straße), Jakob-Schiffer-Straße (Ripperter Straße bis Rot-Kreuz-Straße), Theaterstraße (Kerzenheimer Straße bis Friedrich-Ebert-Straße) und Karl-Marx-Straße (Friedrich-Ebert-Straße bis Friedenstraße) zu öffnen.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg (Pfalz) einigt sich darauf, die noch zu klärenden Punkte dieser Beschlussvorlage nochmals in den einzelnen Fraktionen zu beraten.
Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der VG Eisenberg muss nun in den
drei Kommunen beraten werden. Es ist zu entscheiden, welche Maßnahmen
angegangen werden sollen und in welcher Reihen-folge.
Manche Maßnahmen werden recht schnell und ohne großen finanziellen
Aufwand umzusetzen sein, andere wiederum bedürfen einer Planung und würden hohe
Kosten mit sich bringen, die wohl nur mit einer entsprechenden Förderung
umzusetzen sein werden.
Über die Durchführung folgender Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept
sollte beraten und grundsätzlich darüber entschieden werden:
-Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in folgenden Straßen:
- Schulstraße
(Minikreisel bis Pestalozzistraße)
- Ripperter Straße
(Ebertsheimer Straße bis Jakob-Schiffer-Straße)
- Jakob-Schiffer-Straße
(Ripperter Straße bis Rot-Kreuz-Straße)
- Theaterstraße (Kerzenheimer Straße bis
Fr.-Ebert-Straße)
- Karl-Marx-Straße
(Fr.-Ebert-Straße bis Friedenstraße)
-Ausweisung eines Radweges bzw. Schutzstreifens auf der Nordseite der
Konrad-Adenauer-Straße
-Bau eines Radweges bzw. Schutzstreifens neben/auf der Fr.-Ebert-Straße
(von Steinborn bis IGS)
-Barbarossaradweg: versch. Maßnahmen im Abschnitt vom schwarzen Pfad bis
zur K 74
-ausgewiesene Radstrecke auf Wirtschaftswegen nach Ebertsheim (ab der K
73) unterhalten/neu asphaltieren
Näheres zu den einzelnen Maßnahmen ist aus dem Maßnahmenkataster
ersichtlich und wird in der Sitzung erläutert.
In diesem Jahr könnten noch zur Verfügung stehende Gelder aus der
Straßenunterhaltung für kleinere Maßnahmen verwendet werden. Für das Jahr 2022
könnte ein Budget in Höhe von 100.000 Euro in den (Nachtrags)Haushalt
eingestellt werden (Genehmigung der Kreisverwaltung vorausgesetzt).
Über Fördermöglichkeiten für Radwegemaßnahmen wird in der Sitzung informiert.