Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten, sowie der Verwaltung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz), gemäß § 114 Abs. 1 (GemO) Entlastung für das Jahr 2020 zu erteilen.