Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten sowie der Verwaltung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung für das Jahr 2019 zu erteilen.