Der Jahresabschluss der Gemeinde Kerzenheim ist mit allen Unterlagen gemäkß § 110 GemO geprüft worden.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass

 

1.   der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Kerzenheim, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, vermittelt;

 

2.   die Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

3.   die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ordnungsgemäß ist.

 

Über verschiedene Fragen werden entsprechende Auskünfte von der Verwaltung erteilt.