Sitzung: 04.11.2021 Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kerzenheim
Der Jahresabschluss der Gemeinde Kerzenheim ist mit allen Unterlagen gemäß § 110 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) geprüft worden.
Die Prüfung hat ergeben, dass
1. der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde Kerzenheim, unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung, vermittelt;
2. die Vorschriften sowie die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet
worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur,
das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ordnungsgemäß ist.
Über verschiedene Fragen werden entsprechende
Auskünfte von der Verwaltung erteilt.