Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten, sowie der Verwaltung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz), gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO), einstimmig, Entlastung zu erteilen.