Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Stadtentwicklung der Stadt Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich gem. § 12 Abs. 1 a Kommunalabgabengesetz i. d. F. v. 05.05.2020 (GVBI. S. 158), die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu erlassen.

 

 


Wegen einer Gesetzesänderung soll der bisherige Fremdenverkehrsbeitrag in einen Tourismusbeitrag geändert werden.

Mit der zu beschließenden Tourismusbeitragssatzung werden alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden, beitragspflichtig.

Der von der Rechtsprechung geforderte Grundsatz der konkreten Vollständigkeit

verlangt, dass für alle in Betracht kommenden Abgabenschuldner bzw.

Anwendungsfälle eine gültige und nachvollziehbare Maßstabsregelung getroffen wird.

Grundlage der Satzung für die Bestimmung des Maßstabes des Vorteils, den der einzelne aus dem bestehenden Tourismus ziehen kann, ist das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Dieses Satzungsmuster hat erstmalig sämtliche Vorteils- und Gewinnsätze mittels betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung für eine durchschnittliche Tourismusgemeinde festgelegt.

Die jetzt zu beschließende Satzung der Stadt Eisenberg hält sich sehr eng an diese Mustersatzung, da im Falle des Rechtsweges jede Satzung einer Gemeinde an dieser Vorgabe gemessen und beurteilt werden wird.

Die im Anhang der Satzung beifügte Betriebsartentabelle ist eng an die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Klassifizierung der Wirtschaftszweige angelehnt. Die Vorteilssätze sind bei einzelnen Betriebsarten gemeindespezifisch festzulegen, wobei bei Abweichungen von der Mustersatzung dies stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen ist. Die Gewinnsätze entsprechen einer landesweiten Empfehlung durch den Gemeinde- und Städtebund. Die Sätze basieren auf der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Richtsammlung und bilden einen Mittelwert ab. Auch dort wird im Sinn einer typisierenden durchschnittlichen Pauschalierung stets nur der Mittelwert der branchendurchschnittlichen Gewinnspanne zugrunde gelegt. Regionale Besonderheiten eines Betriebes sind daher bereits vorab berücksichtigt.

Die Einnahmen des Tourismusbeitrages sind zweckgebunden und dürfen daher nur für touristische Zwecke ausgegeben werden.

 

Ausschussmitglied Boffo möchte die Steigerung für die einzelnen Unternehmen wissen. Die 1. Beigeordnete Lattauer teilt mit, dass das für einzelne Unternehmen nicht möglich ist. Herr Schumacher informiert darüber, dass die bisherige Berechnungsgrundlage eine andere war.

Zudem fragt Herr Boffo, ob es sich um die gleichen Zahler handelt, wie vorher beim Fremdenverkehrsbeitrag. Herr Schumacher teilt mit, dass es fast identisch ist, es allerdings noch ein paar zusätzliche Zahler gibt.

Des Weiteren fällt ihm der Vorteilssatz von 25% bei Banken auf. Er hinterfragt, was bei den Banken als Umsatz gerechnet wird und ist der Meinung, dass 25% sehr hoch sind. Herr Schumacher wird klären, um was es sich hierbei handelt.

 

Ausschussmitglied Schwalb fragt, wofür die Einnahmen ausgegeben werden. Der Vorsitzende erwähnt unter anderem die Kerwe, den Weihnachtsmarkt, den Trimm-dich-Pfad und die Erdekaut.

 

Ausschussmitglied Philippi fragt, ob der Vorteilssatz starr bleibt oder ob er nach einer gewissen Zeit überarbeitet wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Vorteilssatz nach der Festlegung starr bleibt und nicht überarbeitet werden soll. Allerdings wird der Gewinnsatz nach zwei Jahren neu festgelegt.

Außerdem möchte Herr Philippi wissen, wer keinen Beitrag zahlen muss. Der Vorsitzende erklärt, dass Kommunen und öffentliche Anstalten keinen Tourismusbeitrag zahlen müssen.

 

Ausschussmitglied Piégsa möchte wissen, ob die Unternehmen ihren Umsatz jährlich melden müssen. Dies bejaht der Vorsitzende.

 

Ausschussmitglied Önder interessiert, wie hoch die Beteiligung der Unternehmen durch die verschickten Erhebungsbögen war. Herr Schumacher informiert, dass er die Bögen zweimal verschickt hat und eine Rückmeldung von ca. 80% bekommen hat.

Herr Önder fragt, ob es die Möglichkeit gibt, das Verfahren zu digitalisieren. Frau Sattler teilt mit, dass der Datenschutz beachtet werden muss. Herr Boffo erwähnt das Ablesesystem der Zählerstände durch die Verbandsgemeindewerke. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten prüfen.