Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3 und 740/5 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen.

 

 


Aufgrund einer Bauanfrage eines Privateigentümers für ein Grundstück in der Flurstraße außerhalb der bebauten Ortslage wurde in der Gemeinderatssitzung im Mai 2021 der Grundsatzbeschluss gefasst, für den Bereich der Flurstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg ist westlich der Flurstraße nach dem Anwesen in der Flurstraße 11 ein Bereich ausgewiesen, in dem eine zukünftige bauliche Entwicklung erfolgen kann. Nach Vorgabe der Unteren Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis muss der Bebauungsplan allerdings den gesamten Bereich ab dem letzten Anwesen in der Flurstraße bis zum Grundstück des bauwilligen Privateigentümers umfassen. Die Verwaltung hat mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke Kontakt bezüglich der Veräußerung ihrer Grundstücke zur Entwicklung von Bauland aufgenommen. Nur ein kleiner Teil der Eigentümer ist bereit, ihre Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern. Verhandlungen werden zurzeit noch geführt. Die betroffenen Grundstücke sind im Beschlussvorschlag aufgeführt. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 5.300 m². Damit das Gebiet bebaut werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierzu ist der Aufstellungsbeschluss durch die Ortsgemeinde Ramsen zu fassen.

 

Die CDU-Fraktion wollte am Anfang der Sitzung den Antrag, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, stellen. Es wären noch zu viele Fragen offen. Herr Görg entgegnete, dass man gerne nochmal auf alle Fragen eingehen könnte. Die CDU-Fraktion bejahte dies. Fragen zum Hochwasserschutz kamen auf. Herr Görg erklärte, dass zu einem späteren Zeitpunkt im Bebauungsplan die  Hochwasserrückhaltung geregelt werden kann.

Herr Görg betonte nochmal, dass es sich hier lediglich um den Aufstellungsbeschluss handelt, die Entwurfsplanung folgt erst noch. Wichtig ist auch, dass die Gemeinde Planungsträger ist. Es werden ungefähr 3 Baugrundstücke entstehen.

Nach kurzer Diskussion kommt es zur Abstimmung.