Sitzung: 27.09.2021 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0519/FB 3/2021
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Gemeinde Ramsen zuzustimmen.
In der Gemeinderatsitzung vom 12.07.2021 wurde beschlossen, den Auftrag für die Urnengrabherstellung zum Preis von 196,35 € an die Firma Nickel zu vergeben.
Demnach ist es nötig, die Gebührensatzung der Gemeinde Ramsen anzupassen.
ALT |
NEU |
II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei Personen über 5 Jahre 708,05 € b) bei Personen unter 5 Jahre 238,00 € c) Tieferlegungszuschlag 160,65 € Bei Vertragsänderungen zu a) bis c) werden die
entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen. d) Urnen
130,00 € e) Leichenträger pro Person 30,00 € f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15:00 Uhr
sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 €
berechnet. |
II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei Personen über 5 Jahre 708,05 € b) bei Personen unter 5 Jahre 238,00 € c) Tieferlegungszuschlag 160,65 € d) Urnen
196,35 € Bei Vertragsänderungen zu a) bis d) werden die entsprechenden Beträge
angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen. e) Leichenträger pro Person 30,00 € f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15:00 Uhr
sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 €
berechnet. |