Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Gemeinde Ramsen zuzustimmen.

 


In der Gemeinderatsitzung vom 12.07.2021 wurde beschlossen, den Auftrag für die Urnengrabherstellung zum Preis von 196,35 € an die Firma Nickel zu vergeben.

 

Demnach ist es nötig, die Gebührensatzung der Gemeinde Ramsen anzupassen.

 

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II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahre                       708,05 €

b) bei Personen unter 5 Jahre                      238,00 €

c) Tieferlegungszuschlag                             160,65 €

 

Bei Vertragsänderungen zu a) bis c) werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

d) Urnen                                                       130,00 €

e) Leichenträger pro Person                          30,00 €

f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15:00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 € berechnet. 

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahre                       708,05 €

b) bei Personen unter 5 Jahre                      238,00 €

c) Tieferlegungszuschlag                             160,65 €

d) Urnen                                                       196,35 €

 

Bei Vertragsänderungen zu a) bis d) werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

e) Leichenträger pro Person                          30,00 €

f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15:00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 110,00 € berechnet.