Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, den Planungsauftrag der Verkehrsanlagen für die Erschließung des Baugebietes Gäßchespfad in Ramsen an das Ingenieurbüro Obermeyer aus Kaiserslautern zu vergeben.

 

 


Zurzeit läuft das Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Gäßchespfad. Im September nach der Abwägung der Anregung und Bedenken durch den Gemeinderat beginnt das Offenlegungsverfahren.

Für das Offenlegungsverfahren muss neuerdings eine konkrete Straßenplanung vorliegen. Darauf beziehen sich im Bebauungsplan die vorgegebenen Gebäudehöhen.

Da die Planung mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nimmt, sollte diese schnellstens beauftragt werden, damit der Bebauungsplan zur Rechtskraft geführt werden kann. Anschließend kann erst mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.

 

Diesbezüglich wurde uns vom Ingenieurbüro Obermeyer (ehemalig ASAL, Arcadis) eine Honorarofferte für die Verkehrsanlage, welche in der Hoheit der Gemeinde Ramsen liegt, unterbreitet.

 

2020 wurde schon im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes das erforderliche Entwässerungskonzept vom Ingenieurbüro Obermeyer für die Verbandsgemeindewerke erarbeitet. Das Ingenieurbüro Obermeyer wird nun auch für die VG-Werke die notwendige Entwässerungsplanung sowie den wasserrechtlichen Antrag erarbeiten.

Um Synergieeffekte bei der Planung auszunutzen ist es sinnvoll, dass auch das

Ingenieurbüro Obermeyer die Planung für die Verkehrsanlagen für die Gemeinde Ramsen durchführt.

 

Insgesamt handelt es um eine Verkehrsfläche von ca. 36.000 m² mit Straßen und Fußwegen basierend auf der im Gemeinderat vorgestellten und beschlossenen Variante 3.

Bei angenommenen Herstellungskosten von ca. 650.000,00 € und Einordnung in Honorarzone 3, Mindestsatz, Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung, Reduzierung der Leistungsphase 2, Vorplanung um 3 %, Leistungsphase 3 Entwurfsplanung reduziert um 2 % (Synergien Kanalplanung), keine Genehmigungsplanung. Für die Leistungsphasen 6-9 (vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung etc.) ergeben sich 30 %.

Örtliche Bauüberwachung mit 3 % und 5 % Nebenkosten.

Damit ergibt sich ein Bruttohonorar von 89.056,69 €.

Das Honorarangebot ist angemessen und kann zur Beauftragung empfohlen werden.

 

Die Maßnahme wird mit 40.000,00 € im Nachtragshaushalt 2021 und mit 50.000,00 € im Nachtragshaushalt 2022 der Gemeinde Ramsen finanziert.