Nachdem von jedem einzelnen Gesellschafter die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden, übersendet die Werkleitung Eisenberg diese Informationen über Wirtschaftsprüfer Dr. Burret an den zuständigen Notar, damit dies im sogenannten Ausgliederfahrplan eingearbeitet werden kann. Der Ausgliederungsplan ist notwendig und gleichzeitig Grundlage der dann darauf nochmals einzuholenden Beschlussfassung durch das jeweilige Gremium bei den einzelnen Gesellschaftern.

Laut Aussage Dr. Burret vor ein paar Tagen ist der beauftragte Notar bereits seit Tagen dabei, den Ausgliederungsplan aufzustellen. Unabhängig obiger Beschlüsse benötigt dieser noch ca. 14 Tage mit der entsprechenden Fertigstellung.

Der Ausgliederungsplan (nebst Anlagen wie z. B. dem Gesellschaftsvertrag, Verlustübernahmevereinbarung, Ernennung der Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitglieder usw.) muss dann nochmals durch die jeweiligen Gesellschafter in ihren Gremien beschlossen werden. Durch diesen Beschluss werden letztendlich die Bürgermeister ggfls. Beigeordneter mit zugeordnetem Geschäftsbereich ermächtigt, den Ausgliederungsplan bei Notar dann anschließend zu unterschreiben.

 

Beschluss: Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.