Sitzung: 26.03.2015 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Nachdem von jedem einzelnen Gesellschafter die notwendigen Beschlüsse
gefasst wurden, übersendet die Werkleitung Eisenberg diese Informationen über
Wirtschaftsprüfer Dr. Burret an den zuständigen Notar, damit dies im
sogenannten Ausgliederfahrplan eingearbeitet werden kann. Der
Ausgliederungsplan ist notwendig und gleichzeitig Grundlage der dann darauf
nochmals einzuholenden Beschlussfassung durch das jeweilige Gremium bei den
einzelnen Gesellschaftern.
Laut Aussage Dr. Burret vor ein paar Tagen ist der beauftragte Notar
bereits seit Tagen dabei, den Ausgliederungsplan aufzustellen. Unabhängig
obiger Beschlüsse benötigt dieser noch ca. 14 Tage mit der entsprechenden
Fertigstellung.
Der Ausgliederungsplan (nebst Anlagen wie z. B. dem
Gesellschaftsvertrag, Verlustübernahmevereinbarung, Ernennung der
Geschäftsführung und der Aufsichtsratsmitglieder usw.) muss dann nochmals durch
die jeweiligen Gesellschafter in ihren Gremien beschlossen werden. Durch diesen
Beschluss werden letztendlich die Bürgermeister ggfls. Beigeordneter mit
zugeordnetem Geschäftsbereich ermächtigt, den Ausgliederungsplan bei Notar dann
anschließend zu unterschreiben.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.