Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgelegten Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) mit 1 Stimmenthaltung zu.

 


 

Auf Grund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem daraus resultierenden Beschluss des Verbandsgemeinderates hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Katzenschutzverordnung gefertigt. Dieser ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Die Rechtsgrundlage zum Erlass einer solchen Katzenschutzverordnung ergibt sich aus § 13b TierSchG. Hiernach steht der Tierschutzgedanke an erster Stelle. Zweck dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen zu verhindern um Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, die durch eine erhöhte Katzenpopulation verursacht werden.