Sitzung: 22.09.2021 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0522/FB 3/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgelegten Rechtsverordnung zum Schutz von freilebenden Katzen in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) mit 1 Stimmenthaltung zu.
Auf Grund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem daraus resultierenden Beschluss des Verbandsgemeinderates hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Katzenschutzverordnung gefertigt. Dieser ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Die Rechtsgrundlage zum Erlass
einer solchen Katzenschutzverordnung ergibt sich aus § 13b TierSchG. Hiernach
steht der Tierschutzgedanke an erster Stelle. Zweck dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl
freilebender Katzen zu verhindern um Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden
und Schäden zu bewahren, die durch eine erhöhte Katzenpopulation verursacht
werden.