Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beschaffung des Geschwindigkeitsmessgerätes wie vorgetragen einstimmig zu.

 


 

Wie in der Informationsvorlage Nr. 0518/FB 3/2021 dargelegt, ist für die Überwachung des Fließverkehrs ein neues Geschwindigkeitsmessgerät zu beschaffen.

 

Drei Hersteller haben ihre mobilen Messgeräte vorgestellt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes konnten sich eingehend über die Funktionalität der Gerätschaften informieren.

 

Zwei der Geräte sind Laserscanner. Dies bedeutet, dass die Messung der Fahrzeuge frontal erfolgt. Hierdurch ist eine längere Messstrecke zwingend erforderlich. Messungen in Kreuzungs- und Kurvenbereichen sowie in kurzen Straßen sind daher nur bedingt möglich. Problematisch sind bei diesen Geräten Messungen im Bereich von parkenden Fahrzeugen und in Straßen mit Bodenwellen (bspw. auch Berliner Kissen an der Grundschule Eisenberg), da hier der Laserstrahl unterbrochen bzw. irritiert wird.

 

Das Lichtschrankenmessgerät misst die Fahrzeuge von der Seite. Hier wird lediglich eine Messstrecke von ca. 0,5 Metern zuzüglich der Entfernung zur Kamera benötigt. Hierdurch ist eine Geschwindigkeitsüberwachung auch zwischen parkenden Fahrzeugen sowie im Kurven- und Kreuzungsbereich aber auch auf unebener Strecke und im Kolonnenverkehr möglich.

 

Seitens des Ordnungsamtes wird das Lichtschrankenmessgerät ES 8.0 mobil favorisiert, da es für die örtlichen Begebenheiten in den Verbandsgemeinden Winnweiler und Eisenberg das geeignetste Geschwindigkeitsmessgerät ist.

Hersteller des Gerätes ist die Firma Kistler Instrumente GmbH aus Sindelfingen.

Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 99.200,00 €.

 

 

Bürgermeister Frey ergänzt, dass die Verbandsgemeinde Eisenberg heute Klage gegen die Firma Leiftec eingereicht hat.