Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

 

Per Eilentscheidung wurde die Überschreitung der in der Landesbauordnung vorgegebenen zulässigen Höhe mit Stützmauern, Mauern und blickdichten Zäunen (Sichtschutzzäunen) abgelehnt. Zäune auf Stützmauern sind, soweit sie die Höhe von 2,00 m überschreiten, so auszuführen, dass sie nicht den Anschein einer geschlossenen Anlage entwickeln. Insbesondere im Hinblick darauf, dass weitere vergleichbare Anträge bereits vorliegen bzw. zu erwarten sind, wird eine Beeinträchtigung des Ortsbildes befürchtet. Gegen „offene“ Zäune bestehen keine Bedenken.

Der Gemeinderat bestätigt die Ablehnung einstimmig.  


Von den Antragstellern wurden zur Auffüllung ihres Grundstückes entlang der östlichen, südlichen und westlichen Grundstücksgrenze Stützmauern errichtet. Auf den Stützmauern ist die Errichtung eines Zaunes mit Sichtschutzelementen geplant. Zusammen mit der Mauer ergibt sich eine Höhe von 3,30 m. Der geplante Sichtschutzzaun entwickelt die Wirkung einer Mauer. Für den Betrachter entsteht eine mauerähnliche Wirkung mit einer Höhe von ca. 3,30 m.

Die Antragsteller beantragen eine Befreiung von der Landesbauordnung. Die östlich und westlich angrenzenden Grundstückseigentümer haben der Befreiung zugestimmt. Im Süden grenzt die Gemeinde mit einer Fläche an, die zur Ableitung des Oberflächenwassers sowie als landespflegerische Ausgleichsfläche genutzt wird.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 05.07.2021 in einem vergleichbaren Fall einen Befreiungsantrag zur Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe von 2,00 m abgelehnt. Gegen die Errichtung eines nicht blickdichten Zaunes bestehen keine Bedenken.

 

Den Ratsmitgliedern liegen Unterlagen zu der beantragten Befreiung vor.

        

Da die nächste Gemeinderatssitzung erst wieder am 13.09.2021 geplant war und dieser Termin außerhalb der vorgegebenen Frist in der die Gemeinde über den Antrag entscheiden muss liegt, wurde die Angelegenheit per Eilentscheidung der Ortsbürgermeisterin mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden behandelt.