Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Gemeinderat stimmt der Neuaufstellung der Forsteinrichtung einstimmig zu. Die „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ soll mit der Neuaufstellung der Forsteinrichtung beauftragt werden. Der entsprechende Antrag ist von der Verwaltung zu stellen.

 

Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig, Holz aus dem Gemeindewald für die von der Flutkatastrophe in der Eifel und an der Ahr betroffenen Gemeinden zu spenden, sofern die Bedingungen stimmen.


Förster Kern informiert die Anwesenden, dass die Waldbesitzer verpflichtet sind, ein Forsteinrichtungswerk zu erstellen. Die Planung ist auf den Zeitraum von 10 Jahren ausgerichtet. In der Forsteinrichtung wird der Wald „untersucht“ und aus den gewonnenen Daten u.a. die nachhaltige Bewirtschaftung bzw. der Einschlag festgelegt. Das bestehende Forsteinrichtungswerk wäre im Jahr 2018 ausgelaufen. Der Gemeinderat hatte, weil sich zu diesem Zeitpunkt nur geringe Änderungen zur bestehenden Forsteinrichtung ergeben hatten, die Verlängerung um 5 Jahre beantragt.

Da sich aufgrund des Klimawandels und den letzten trockenen Sommern wesentliche Veränderungen in der Baumartenzusammensetzung, der Bewirtschaftung des Waldes und damit verbunden auch beim Einschlag ergeben, ist es erforderlich eine neue Forsteinrichtung zu erstellen und die Ziele neu festzulegen.

Förster Kern berichtet in diesem Zusammenhang, dass ein Teil der Kosten für Waldschäden, die durch Extremwetter entstanden sind, vom Land übernommen werden. So wurde bei der Schadenssumme von 20.000 € eine Förderung in Höhe von 12.000 € bewilligt.

 

Die Aufgaben zur Erstellung der neuen Forsteinrichtung können von einem externen Büro erstellt werden. Dann werden die hierfür anfallenden Kosten vom Land gefördert. Die Aufgaben können aber auch von Landesforsten Rheinland-Pfalz übernommen werden. Bei der Bearbeitung durch die Landesforstverwaltung werden der Gemeinde Kerzenheim keine Kosten in Rechnung gestellt.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte die Forstverwaltung mit der Erstellung der Forsteinrichtung beauftragt werden. Die für die Erstellung der Forsteinrichtung erforderlichen Kenntnisse sind vor Ort vorhanden und müssen nicht erst erarbeitet werden.

 

Förster Kern berichtet weiter, dass der Waldbesitzerverband Rheinland-Pfalz dazu aufgerufen habe, Holz für die von der Flut betroffenen Gemeinden in der Eifel und im Ahrtal zu spenden. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird er sich mit Ortsbürgermeisterin Schmitt in Verbindung setzen. Er bittet die Ratsmitglieder, dazu einen grundsätzlichen Beschluss zu fassen.

 

Ortsbürgermeisterin Schmitt informiert die Anwesenden noch, dass der Waldbegang am 2. Oktober stattfindet. Vorgesehen ist eine Planwagenfahrt in den Hinterwald. Der Waldbegang wird nach den 3G-Regeln durchgeführt.