Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


 

Statistische Eckdaten:

 

22.457 gemessene Fahrzeuge

 

davon 2.410 Geschwindigkeitsverstöße

-       davon 9 Fahrverbote

-       2.203 Fahrer bis zu 20 km/h zu schnell

-       207 Fahrer mehr als 21 km/h zu schnell

-       Höchste gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung 120 km/h in 50er-Zone (in den Abendstunden werktags)

 

 

81 Mess-Stellen

-       50 in der VG Eisenberg

-       31 in der VG Winnweiler

 

 

Erträge gesamt (Bußgelder, Verwaltungskosten, Gebühren):   67.885,19 €

 

Anteil der VG Winnweiler an Erträgen (reine Bußgelder):                           18.445,00 €

Personal- und Sachkostenerstattung durch VG Winnweiler:                     26.880,01 €

 

 

Zeitliche Abfolge:

 

-       11.03.2020 Startschuss für Kooperation mit VG Winnweiler

 

-       22.03.2020 erster Lockdown in Deutschland (auf Wunsch von VG Winnweiler dort keine KGÜ von Mitte März bis Ende April 2020)

 

-       Priorisierung der Aufgaben der Außendienstmitarbeiter im Hinblick auf die Corona-Pandemie: verstärkte Kontrollen bzgl. Einhaltung der CoBeLVO

 

-       28.04.2020 Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges

 

-       02.07.2020 Mitteilung der ADD bzgl. Nichtigkeit des neuen Bußgeldkataloges auf Grund eines Formfehlers (Zitiergebot)

è Laufende Verfahren müssen nach altem Bußgeldkatalog abgewickelt werden

è Bei Verwarnungen müssen neue Anhörungen versandt werden, da sich die Rechtsfolge ändert (14.07.2020)

è Fahreignungsregister muss bereinigt werden (24.07.2020)

è Bereits eingezogene Führerscheine müssen zurückgegeben bzw. Fahrverbote dürfen nicht vollstreckt werden, wenn nach altem Bußgeldkatalog kein Fahrverbot angeordnet worden wäre (29.07.2020)

 

-       10.03.2021 Wartung und Eichung des Messgerätes

 

-       12.03.2021 Empfehlung des Herstellers an alle Kunden, dass bis auf Weiteres keine amtl. Messungen durchgeführt werden sollten auf Grund Gutachtenerstellung PTB

 

-       März/April 2021 diverser Schriftverkehr mit Hersteller und ADD

 

-       22.04.2021 Anhörung durch Landesamt für Mess- und Eichwesen RLP bzgl. geplanter Untersagungsverfügung

 

-       30.04.2021 Untersagungsverfügung durch Eichamt

 

-       06.05.2021 Anweisung durch Innenministerium, dass alle laufenden Verfahren einzustellen sind, von der Vollstreckung der Fahrverbote ist abzusehen, Führerscheine sind zurückzugeben.

 

-       05.07.2021 Hersteller gibt per E-Mail bekannt, dass Gerät nicht nachgebessert wird.

 

-       06.07.2021 Einschaltung Rechtsanwalt zur Klärung von Gewährleistungsansprüchen etc.

 

-       August 2021 Rechtsanwalt mit der Einreichung einer Klage bei Gericht beauftragt

 

-       Weitere Hersteller zwecks Vorstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten kontaktiert

è Vorstellungen am 15.07.2021, 04.08.2021, 19.08.2021

è Lieferzeiten aktuell ca. 12 bis 16 Wochen

è Erneute Schulung der Mitarbeiter notwendig

è Evtl. Anfang 2022 wieder Geschwindigkeitsmessungen möglich

 

-       Gespräche mit VG Kirchheimbolanden und VG Göllheim zwecks Ausweitung der Kooperation laufen

 

 

Auf Wunsch aus der vergangenen Sitzung teilt Bürgermeister Frey den Ratsmitgliedern die Berechnungsgrundlagen an die VG Winnweiler:

 

Außendienst nach Stundensatz je Stunde u. Mitarbeiter                            37,40 €

Innendienst Bußgeldstelle (Kostenpauschale/Fall)                                          9,60 €

Fahrzeug u. Messgerät (Betriebsstundensatz)                                                10,11 €

Kilometerpauschale Messfahrzeug                                                                         0,30 €

Fallkostenpauschale Fachverfahren „rpOWI“                                                     0,69 €

 

Ratsmitglied Kemmer bittet darum eine Simulation der Kosten in der nächsten Sitzung vorzutragen. Bürgermeister Frey sichert zu, wenn ein ganzes Jahr vorliegt, dies vorzutragen.