Sitzung: 08.09.2021 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0517/FB 3/2021
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Statistische
Eckdaten:
22.457 gemessene
Fahrzeuge
davon 2.410
Geschwindigkeitsverstöße
-
davon 9
Fahrverbote
-
2.203
Fahrer bis zu 20 km/h zu schnell
-
207
Fahrer mehr als 21 km/h zu schnell
-
Höchste
gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung 120 km/h in 50er-Zone (in den
Abendstunden werktags)
81 Mess-Stellen
-
50 in
der VG Eisenberg
-
31 in
der VG Winnweiler
Erträge gesamt
(Bußgelder, Verwaltungskosten, Gebühren): 67.885,19
€
Anteil der VG
Winnweiler an Erträgen (reine Bußgelder): 18.445,00
€
Personal- und
Sachkostenerstattung durch VG Winnweiler: 26.880,01
€
Zeitliche
Abfolge:
-
11.03.2020
Startschuss für Kooperation mit VG Winnweiler
-
22.03.2020
erster Lockdown in Deutschland (auf Wunsch von VG Winnweiler dort keine KGÜ von
Mitte März bis Ende April 2020)
-
Priorisierung
der Aufgaben der Außendienstmitarbeiter im Hinblick auf die Corona-Pandemie:
verstärkte Kontrollen bzgl. Einhaltung der CoBeLVO
-
28.04.2020
Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges
-
02.07.2020
Mitteilung der ADD bzgl. Nichtigkeit des neuen Bußgeldkataloges auf Grund eines
Formfehlers (Zitiergebot)
è
Laufende
Verfahren müssen nach altem Bußgeldkatalog abgewickelt werden
è
Bei
Verwarnungen müssen neue Anhörungen versandt werden, da sich die Rechtsfolge
ändert (14.07.2020)
è
Fahreignungsregister
muss bereinigt werden (24.07.2020)
è
Bereits
eingezogene Führerscheine müssen zurückgegeben bzw. Fahrverbote dürfen nicht
vollstreckt werden, wenn nach altem Bußgeldkatalog kein Fahrverbot angeordnet
worden wäre (29.07.2020)
-
10.03.2021
Wartung und Eichung des Messgerätes
-
12.03.2021
Empfehlung des Herstellers an alle Kunden, dass bis auf Weiteres keine amtl.
Messungen durchgeführt werden sollten auf Grund Gutachtenerstellung PTB
-
März/April
2021 diverser Schriftverkehr mit Hersteller und ADD
-
22.04.2021
Anhörung durch Landesamt für Mess- und Eichwesen RLP bzgl. geplanter
Untersagungsverfügung
-
30.04.2021
Untersagungsverfügung durch Eichamt
-
06.05.2021
Anweisung durch Innenministerium, dass alle laufenden Verfahren einzustellen
sind, von der Vollstreckung der Fahrverbote ist abzusehen, Führerscheine sind
zurückzugeben.
-
05.07.2021
Hersteller gibt per E-Mail bekannt, dass Gerät nicht nachgebessert wird.
-
06.07.2021
Einschaltung Rechtsanwalt zur Klärung von Gewährleistungsansprüchen etc.
-
August
2021 Rechtsanwalt mit der Einreichung einer Klage bei Gericht beauftragt
-
Weitere
Hersteller zwecks Vorstellung von Geschwindigkeitsmessgeräten kontaktiert
è
Vorstellungen
am 15.07.2021, 04.08.2021, 19.08.2021
è
Lieferzeiten
aktuell ca. 12 bis 16 Wochen
è
Erneute
Schulung der Mitarbeiter notwendig
è
Evtl.
Anfang 2022 wieder Geschwindigkeitsmessungen möglich
- Gespräche mit VG Kirchheimbolanden und VG
Göllheim zwecks Ausweitung der Kooperation laufen
Auf Wunsch aus der vergangenen Sitzung teilt
Bürgermeister Frey den Ratsmitgliedern die Berechnungsgrundlagen an die VG
Winnweiler:
Außendienst nach Stundensatz je Stunde u.
Mitarbeiter 37,40
€
Innendienst Bußgeldstelle
(Kostenpauschale/Fall) 9,60 €
Fahrzeug u. Messgerät (Betriebsstundensatz) 10,11
€
Kilometerpauschale Messfahrzeug 0,30 €
Fallkostenpauschale Fachverfahren „rpOWI“ 0,69 €
Ratsmitglied Kemmer bittet darum eine Simulation der Kosten in der nächsten
Sitzung vorzutragen. Bürgermeister Frey sichert zu, wenn ein ganzes Jahr
vorliegt, dies vorzutragen.