Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Das bisher eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät darf auf Grund festgestellter Messungenauigkeiten durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und damit einhergehender Nutzungsuntersagung durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen nicht mehr benutzt werden.

 

Da auf die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) die Aufgabe zur Überwachung des Fließverkehrs übertragen wurde, ist dies auch durch geeignetes Equipment sicherzustellen.

Aus diesem Grund wurden drei Hersteller gebeten ihre Geschwindigkeitsmessgeräte und die Einsatzmöglichkeiten vorzustellen.

Bei allen drei Herstellern handelt es sich um durch die PTB zugelassene Verfahren.

 

Ein Gerät ist ein sog. Lichtschrankenmessgerät; zwei Geräte sind Laserscanner.

Das bisher eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät nahm die Messung durch laseroptische Sensoren vor.

 

 

Hier die Definitionen der PTB auf die Gerätebezeichnungen:

 

 

Lichtschrankenmessgeräte

Mehrere quer zur Fahrbahn ausgerichtete Lichtschranken sind hintereinander mit bekanntem Abstand aufgebaut. Die Unterbrechung jeder Lichtschranke durch ein Fahrzeug liefert ein elektrisches Signal, das Gerät misst die Zeitabstände zwischen den Signalen und berechnet unter Berücksichtigung des Abstandes der Lichtschranken die Fahrzeuggeschwindigkeit.

 

Laserscanner

Laserscanner sind mehrzielfähig, d. h. sie ermöglichen die Geschwindigkeitsmessung auf mehreren Fahrstreifen gleichzeitig. Das am Fahrbahnrand aufgestellte Geschwindigkeitsüberwachungsgerät tastet hierzu den gesamten Fahrbahnbereich über mehrere Fahrstreifen hinweg horizontal ab und erfasst dabei die Bewegungen aller Fahrzeuge während der Vorbeifahrt. Während der Abtastung sendet das Gerät ständig kurze Laserimpulse aus und empfängt den vom jeweiligen Fahrzeug reflektierten Anteil. Für jeden dieser Impulse wird die Laufzeit bis zum Wiedereintreffen gemessen, um daraus unter Verwendung der bekannten Lichtgeschwindigkeit die zugehörige Entfernung zum Fahrzeug zu berechnen. Die Entfernungsmessungen und der Abtastvorgang werden mit hoher Wiederholrate durchgeführt. Die Fahrzeuge werden dabei softwaretechnisch verfolgt (tracking). Aus der Änderung der so gemessenen Entfernung eines getrackten Fahrzeugs mit der Zeit wird schließlich der Geschwindigkeitsmesswert ermittelt, der sich diesem Fahrzeug so zweifelsfrei zuordnen lässt.

 

Quelle: https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-131/geschwindigkeitsueberwachungsgeraete.html

 

 

Die unverbindlichen Angebotspreise bewegen sich zwischen rund 85.000,00 € und 100.000,00 € (Geschwindigkeitsmessgerät inklusive Auswertesoftware).

 

In den nächsten Tagen werden sich die Mitarbeiter*innen vom Außendienst nochmals eingehend mit den einzelnen Überwachungsgeräten befassen und nach Möglichkeit bei anderen Kommunen, die diese im Einsatz haben, in der Praxis ansehen.

 

Eine Entscheidung durch den Verbandsgemeinderat zur Neuanschaffung soll nach Möglichkeit noch in diesem Monat erfolgen, da alle Hersteller aktuell eine Lieferzeit von 12 bis 16 Wochen nach Auftragsbestätigung angeben. 

 

Bürgermeister Frey teilt mit, dass Angebote bis zur nächsten Sitzung am 22.09.2021 vorliegen werden. Eine Neukalkulation wird nach der Anschaffung eines neuen Geschwindigkeitsmessgerätes vorgenommen.