Sitzung: 08.09.2021 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0518/FB 3/2021
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Das bisher eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät darf auf Grund festgestellter Messungenauigkeiten durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und damit einhergehender Nutzungsuntersagung durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen nicht mehr benutzt werden.
Da auf die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) die Aufgabe zur Überwachung des Fließverkehrs übertragen wurde, ist dies auch durch geeignetes Equipment sicherzustellen.
Aus diesem Grund wurden drei Hersteller gebeten ihre Geschwindigkeitsmessgeräte und die Einsatzmöglichkeiten vorzustellen.
Bei allen drei Herstellern handelt es sich um durch die PTB zugelassene Verfahren.
Ein Gerät ist ein sog. Lichtschrankenmessgerät; zwei Geräte sind Laserscanner.
Das bisher eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät nahm die Messung durch laseroptische Sensoren vor.
Hier die Definitionen der PTB auf die Gerätebezeichnungen:
Lichtschrankenmessgeräte
Mehrere quer zur
Fahrbahn ausgerichtete Lichtschranken sind hintereinander mit bekanntem Abstand
aufgebaut. Die Unterbrechung jeder Lichtschranke durch ein Fahrzeug liefert ein
elektrisches Signal, das Gerät misst die Zeitabstände zwischen den Signalen und
berechnet unter Berücksichtigung des Abstandes der Lichtschranken die
Fahrzeuggeschwindigkeit.
Laserscanner
Laserscanner sind
mehrzielfähig, d. h. sie ermöglichen die Geschwindigkeitsmessung auf mehreren
Fahrstreifen gleichzeitig. Das am Fahrbahnrand aufgestellte
Geschwindigkeitsüberwachungsgerät tastet hierzu den gesamten Fahrbahnbereich
über mehrere Fahrstreifen hinweg horizontal ab und erfasst dabei die Bewegungen
aller Fahrzeuge während der Vorbeifahrt. Während der Abtastung sendet das Gerät
ständig kurze Laserimpulse aus und empfängt den vom jeweiligen Fahrzeug
reflektierten Anteil. Für jeden dieser Impulse wird die Laufzeit bis zum
Wiedereintreffen gemessen, um daraus unter Verwendung der bekannten
Lichtgeschwindigkeit die zugehörige Entfernung zum Fahrzeug zu berechnen. Die
Entfernungsmessungen und der Abtastvorgang werden mit hoher Wiederholrate
durchgeführt. Die Fahrzeuge werden dabei softwaretechnisch verfolgt (tracking).
Aus der Änderung der so gemessenen Entfernung eines getrackten Fahrzeugs mit
der Zeit wird schließlich der Geschwindigkeitsmesswert ermittelt, der sich
diesem Fahrzeug so zweifelsfrei zuordnen lässt.
Die unverbindlichen Angebotspreise bewegen sich zwischen rund 85.000,00 € und 100.000,00 € (Geschwindigkeitsmessgerät inklusive Auswertesoftware).
In den nächsten Tagen werden sich die Mitarbeiter*innen vom Außendienst nochmals eingehend mit den einzelnen Überwachungsgeräten befassen und nach Möglichkeit bei anderen Kommunen, die diese im Einsatz haben, in der Praxis ansehen.
Eine Entscheidung durch den Verbandsgemeinderat zur Neuanschaffung soll nach Möglichkeit noch in diesem Monat erfolgen, da alle Hersteller aktuell eine Lieferzeit von 12 bis 16 Wochen nach Auftragsbestätigung angeben.
Bürgermeister Frey teilt mit, dass Angebote bis zur nächsten Sitzung am 22.09.2021 vorliegen werden. Eine Neukalkulation wird nach der Anschaffung eines neuen Geschwindigkeitsmessgerätes vorgenommen.