Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Empfehlung:

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg empfiehlt einstimmig, der geplanten Errichtung eines Carports in der Robert-Schumann-Straße, wogegen keine baurechtlichen Bedenken bestehen, vorbehaltlich der Entscheidung des Ortsbeirates zuzustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des § 8 Abs. 9 LBauO zur Bebauung an der Grundstücksgrenze kann zugestimmt werden.

 


 

Der Bauherr plant auf seinem Grundstück vor seiner Garage einen Carport mit den Maßen 6,48 m x 4,28 m an der nördlichen Grundstücksseite zu errichten. Aufgrund der Gesamtlänge beider Nebenanlagen von insgesamt 14,48 m an der nördlichen Grundstücksgrenze ist ein Bauantrag für die Errichtung des Carports zu stellen, da die vorgeschriebenen 12 m Länge von Nebenanlagen an einer Grundstücksseite gemäß § 8 Abs. 9 LBauO überschritten werden. Aus diesem Grund stellt der Bauherr einen Abweichungsantrag von § 8 Abs. 9 LBauO und begründet diesen, dass er einen zusätzlichen Wetterschutz für sein zweites Fahrzeug errichten möchte. Gemäß Bebauungsplan dürfen Garagen und Stellplätze grundsätzlich nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche an einer Grundstücksseite errichtet werden. Ausgenommen hiervon sind Stellplätze vor Garagen oder überdachte Stellplätze. Gemäß Bebauungsplan ist die Errichtung des geplanten Carports möglich. Auch der angrenzende Nachbar hat durch seine Unterschrift auf den Planunterlagen dem Bauvorhaben zugestimmt. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des § 8 Abs. 9 LBauO kann zugestimmt werden.