Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Empfehlung:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig dem Stadtrat dem Anbau eines Wintergartens und Änderung der Dachform der Garage in der Bürgermeister-Becker-Straße zuzustimmen. Den Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl empfiehlt der Ausschuss ebenfalls einstimmig, allerdings mit der Auflage, eine Wasserauffangeinrichtung von 50 l / qm für die zusätzlich befestigte Fläche vorzuhalten.

 


 

In der Bürgermeister-Becker-Straße wurde die Terrasse als Wintergarten ausgestaltet. Mit dem Bau des Wintergartens und den Zuwegungen und Zufahrten des Grundstückes wird die zulässige Grundflächenzahl des Bebauungsplans von 0,4 überschritten. Gemäß Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie durch die Grundflächen von Nebenanlagen nicht überschritten werden darf. Daher beantragt der Bauherr eine Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl. Er gibt an, eine Überschreitung auf 4,24 zu erreichen. Tatsächlich ergibt sich gemäß Luftbild eine Überschreitung der GRZ auf mindestens ca. 0,5. Der Befreiungsantrag ist der Anlage beigefügt. Bisher wurden im Baugebiet Wingertsberg Teil D keine Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl erteilt. 

 

Zudem soll das bestehende Flachdach der Garage durch ein Pultdach ersetzt werden. In dem Pultdach mit einer Dachneigung von 25 ° soll ein Abstellraum entstehen. Die vorgeschriebenen Höhen und Festsetzungen des Bebauungsplanes werden mit der Dachformänderung eingehalten. Das Bauvorhaben ist in den beiliegenden Plänen dargestellt. Um Entscheidung wird gebeten.