Sitzung: 26.03.2015 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Die Verbandsgemeinde Eisenberg bringt laut Gesellschaftsvertrag auch
ihren Bäderbetrieb mit in die GmbH ein. Wesentlichstes Ziel neben der
Beibehaltung von den derzeit bereits bestehenden Synergieeffekten soll sein,
den bisher bereits bestehenden
steuerlichen Querverbund in der Verbandsgemeinde Eisenberg in den Sparten
Energieversorgung, Wasserversorgung und Bäderbetrieb auch erneut in der KEEP-GmbH zu erreichen.
Die sich daraus ergebende Verrechnungsmöglichkeit der Ertragssteuern zwischen
den beiden Sparten Energieversorgung und Bäderbetrieb in der GmbH soll dann
weiterhin eine Entlastung der kommunalen Haushalte ermöglichen.
Im Rahmen der vorliegenden verbindlichen Auskunft des Finanzamtes hat
sich dieses hierzu nicht geäußert. Letztendlich Klarheit wird man erst
erhalten, wenn dem Finanzamt die erste Steuererklärung 2015 übersendet wird, in
welcher der steuerliche Querverbund dann erklärt wird.
Unabhängig dieser wünschenswerten Verrechnungsmöglichkeit wird der
Bäderbetrieb allerdings weiterhin immer noch erhebliche Jahresverluste
ausweisen.
Innerhalb eines ursprünglichen Gesellschaftsentwurfes war vorgesehen,
dass der Jahresverlust des Bäderbetriebes (inklusiv der zu buchenden
Abschreibung) alleine zu 100 % durch den Gesellschafter Verbandsgemeinde
Eisenberg „laut Gesellschaftsvertrag“ zu übernehmen ist.
Dieser Vertragsgestaltung konnte sich das Finanzamt in seiner
verbindlichen Auskunft nicht anschließen, sah und empfahl allerdings die
Möglichkeit, eine entsprechende Vereinbarung „außerhalb des
Gesellschaftsvertrages“ zu schließen.
Aufgrund dieses Umstandes erstellte Wirtschaftsprüfer Dr. Burret eine
Vereinbarung, mit welcher sich die
Verbandsgemeinde Eisenberg außerhalb des Gesellschaftsvertrages dazu
vertraglich verpflichtet, die Jahresverluste des Bäderbetriebes seines in die
GmbH eingelegten Freibades alleine zu 100 % jedes Jahr zu übernehmen.
Einen finanziellen Nachteil der übrigen Gesellschafter ist somit analog
der ursprünglichen Verankerung im Gesellschaftsvertrag ebenfalls erreicht
worden.
Die Verlustausgleichsregelung wurde ebenfalls der Kreisverwaltung
Donnersbergkreis in Zusammenhang mit der Analyse nach § 92 Gemeindeordnung
übermittelt.
Der Entwurf wurde unter den
einzelnen Gesellschaftern im Arbeitskreis abgestimmt.
Bei der Gestaltung der Vereinbarung wurde insbesondere die Stellungnahme
mit zusätzlichen Formulierungshilfen des
begleitenden Rechtsanwaltsbüros PWC aus Mannheim berücksichtigt.
Beschluss: Der
Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Vereinbarung zuzustimmen und den
Bürgermeister dazu zu ermächtigen das entsprechende Schriftstück zu unterzeichnen.