Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt wie folgt:

 

a)      Der Verbandsgemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, den Eintrittspreis auf 2,50 € pro Person und Zeitfenster festzulegen.

 

b)      Desweiteren stimmt er dem vorgelegten Hygienekonzept einstimmig zu. Die Öffnung des Freibades wird im Laufe der nächsten Woche erfolgen.

 

c)       Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig zu, dass weitere Lockerungen in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden umgesetzt werden können.

 

 


 

Bürgermeister Frey erläutert das Hygienekonzept für die Saison 2021. Das Konzept liegt dieser Niederschrift als Anlage 1 bei.

 

Das Konzept hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Geöffnet werden das Schwimmerbecken und das Spaßbecken. Herr Zurowski ergänzt, dass vielleicht aufgrund der neuen Verordnungen am 18.06. und 02.07.2021 das Kinderbecken zusätzlich freigegeben werden kann.

 

Zusätzlich zu dem Online-Zahlungssystem wird es möglich sein, bei der Verwaltung und den VG-Werken eine Buchung vornehmen zu lassen. Er hofft, dass bis kommenden Montag das Bezahlkonto vorhanden ist.

 

Bürgermeister Frey ergänzt, dass die drei Schulleiter einem Schulschwimmen zugesagt haben. Das Busunternehmen Cassel wird den Fahrdienst übernehmen.

 

Schwimmkurse werden stattfinden. Termine hierfür werden im Amtsblatt rechtszeitig bekanntgegeben.

 

Auf Anfrage von Ratsmitglied Eckel wird zugesichert, das Beach-Volleyballfeld ab 18.06.2021 zu öffnen.

 

Ratsmitglied Burkhardt fragt an, weshalb keine ermäßigten Preise für Schüler, Rentner etc. angeboten werden. Bürgermeister Frey erwidert, dass es schwierig bei der Umsetzung sei und dadurch eine Gefahr für den steuerlichen Querverbund bestehe. Bei der Online-Buchung kann nicht kontrolliert werden, ob der Person eine Ermäßigung zustehe.

 

Ratsmitglied Schwalb ist der Ansicht, wenn im Laufe der nächsten Tage bzw. Wochen Lockerungen vorgenommen werden dürfen, die Verwaltung eigenständig dies umsetzen kann. Die Umsetzungen müssen nicht vom Verbandsgemeinderat beschlossen werden.