§ 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besagt:

             „Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen. Die Bestellung der ersten Geschäftsführer bei Gründung der Gesellschaft erfolgt durch die Gründungsgesellschafter“.

  Aufgrund dieser Vorgabe hat somit jeder Gesellschafter, unter anderem der Gesellschafter Verbandsgemeinde Eisenberg (hier also der Verbandsgemeinderat Eisenberg) die Aufgabe, die Geschäftsführung der KEEP-GmbH, bzw. der oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen.

      

Dem Gremium wird vorgeschlagen,

a.             den kaufmännischen Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Eisenberg   Herrn Stefan Lorentz

zum kaufm. Geschäftsführer der KEEP- GmbH     und

 

b.            den technischen Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Eisenberg Herrn Helmut Zurowski

zum technischen Geschäftsführer der KEEP – GmbH                                                           zu bestellen.

 

Die  Bestellung der beiden Geschäftsführer hat keine finanziellen Auswirkungen auf die GmbH mit Ausnahme der Verrechnung der anfallenden Betriebsführungskosten, welche an die Verbandsgemeindewerke Eisenberg zu entrichten sind.

 

Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig Herrn Lorentz und Herrn Zurowski zu den Geschäftsführern der KEEP-GmbH zu bestellen.