Sitzung: 26.03.2015 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
§ 8 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrages besagt:
„Die
Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie werden von der
Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen. Die Bestellung der ersten
Geschäftsführer bei Gründung der Gesellschaft erfolgt durch die
Gründungsgesellschafter“.
Aufgrund dieser Vorgabe hat somit jeder Gesellschafter, unter anderem
der Gesellschafter Verbandsgemeinde Eisenberg (hier also der
Verbandsgemeinderat Eisenberg) die Aufgabe, die Geschäftsführung der KEEP-GmbH,
bzw. der oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen.
Dem Gremium
wird vorgeschlagen,
a.
den kaufmännischen Werkleiter der
Verbandsgemeindewerke Eisenberg Herrn
Stefan Lorentz
zum kaufm.
Geschäftsführer der KEEP- GmbH und
b.
den
technischen Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Eisenberg Herrn Helmut
Zurowski
zum technischen Geschäftsführer der KEEP
– GmbH zu bestellen.
Die Bestellung der beiden Geschäftsführer hat
keine finanziellen Auswirkungen auf die GmbH mit Ausnahme der Verrechnung der
anfallenden Betriebsführungskosten, welche an die Verbandsgemeindewerke
Eisenberg zu entrichten sind.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt
einstimmig Herrn Lorentz und Herrn Zurowski zu den Geschäftsführern der
KEEP-GmbH zu bestellen.