Sitzung: 11.05.2021 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0922/FB 3/2021
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Stadt Eisenberg wie vorgetragen.
In der Stadtratssitzung vom 02.03.2021 wurde beschlossen, die Kosten für die Grabherstellung durch die Firma Nickel wie folgt anzupassen:
Normalgrab 595,00€ netto
Tiefgrab 730,00€ netto
Kindergrab 200,00€ netto (bleibt unverändert)
Lohnstunde pro Person 45,00€ netto
Maschinen Stunde 90,00€ netto
Demnach ist es nötig, die Gebührensatzung der Stadt Eisenberg anzupassen.
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II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei Personen über 5 Jahre 604,52€ zzgl. 50,00€ b) bei Personen unter 5 Jahre 238,00€ zzgl. 50,00€ c) Tieferlegungszuschlag 185,64€ Bei Vertragsänderung zu a) bis c) werden die
entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen. d) Urnen 185,64€ e) Leichenträger pro Person 30,00€ f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00
Uhr sowie Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00€
berechnet. |
II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei Personen über 5 Jahre 708,05€ zzgl. 50,00€ b) bei Personen unter 5 Jahre 238,00€ zzgl. 50,00€ Tieferlegungszuschlag 160,65€ Bei Vertragsänderung zu a) bis c) werden die
entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen. d) Urnen 185,64€ e) Leichenträger pro Person 30,00€ f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00
Uhr sowie Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00€
berechnet. |
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Die
Änderungen treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
RM
Hess ist der Sitzung um 18:55 Uhr beigetreten.