Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Gegen die beantragte Änderung der Fassade bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.


Im Jahr 2018 wurde nach Zustimmung durch die Stadt Eisenberg die Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück an der Saarlandstraße erteilt. Das Grundstück wurde inzwischen veräußert. Der neue Eigentümer übernimmt die Baugenehmigung mit kleineren Änderungen. Der Balkon an der straßenseitigen Außenwand entfällt. Weiterhin werden die Formate der Fenster verkleinert.

 

Durch die beantragten Änderungen ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Bebauung in der Umgebung des Vorhabens. Das Gebäude fügt sich weiterhin ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.