Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Gegen den geplanten Bau der Überdachung an der Grundstücksgrenze mit einer Größe von 24,51 m x 4,20 m bestehen keine Bedenken. Der Befreiung von § 8 LBauO (Grenzabstand) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

 


Am bestehenden Gewerbebetrieb an der Straße „Am Gielbrunnen“ im Industriepark-Süd soll eine Überdachung mit einer Abmessung von 24,51 m x 4,20 m errichtet werden. Die Überdachung soll zur Lagerung von Material und Werkzeug genutzt werden.

Der geplante Anbau grenzt unmittelbar an das Nachbargrundstück an. Die notwendigen Grenzabstände nach der Landesbauordnung werden nicht eingehalten. Der Eigentümer des Nachbargrundstückes hat der Grenzbebauung zugestimmt. Der fehlende Grenzabstand ist auf seinem Grundstück nachzuweisen und wird durch die Eintragung einer Baulast gesichert.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden, da der Eigentümer des Nachbargrundstückes keine Bedenken gegen die Grenzbebauung hat. Der Befreiung von § 8 LBauO kann zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.