Sitzung: 21.04.2021 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0485/FB 4/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Eröffnung des Freibades unter
den nachfolgend beschriebenen Vorgaben im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt
der Eröffnung gültigen CoBeLVO und den Vorschriften der aktuellen
Hygieneverordnung zu ermöglichen.
Am 04.03.2021 fand mit den Fraktionsführern, Beigeordneten,
Bürgermeister und der Geschäftsführung der KEEP ein Gespräch bezüglich einer
Eröffnung des Freibades statt. Als Grundlage diente ein fiktives
Strategiepapier, welches zu diesem Zeitpunkt auf der 15. CoBeLVO vom 08.01.2021
beruhte und auf der letztjährigen Hygieneverordnung.
Geplant war, in der Hoffnung dass sich die Situation verbessert, eine
Eröffnung zum 01.Mai 2021. Unser Personal hat soweit alles vorbereitet, sodass
das Schwimmbecken und das Spaßbecken geöffnet werden könnten.
Als Ergebnis der Besprechung vom 04.03.2021 wurde folgendes festgelegt:
Ø
Anmeldung und Eintritt nur mittels
Onlineticket
Registrierung der Badbesucher über Internetportal, mit erforderlichen
persönlichen Daten zur Nachverfolgung, Produkt der Fa. Prefix > Gast erhält
Eintrittskarte mit QR- Code
Hilfsweise und Unterstützung bei der Onlineregistrierung bei den
VG-Werken und bei der VG.
Eintrittskarte, oder für mehrere Familienmitglieder für nur 48h im
Voraus buchbar, nur für eine Zeitzone und bis 30 min vor Einlass buchbar
Keine Geldrückerstattung bei schlechtem Wetter oder
Nicht-Inanspruchnahme
Eintrittskarten sind nicht übertragbar
Die Kasse ist zur Prüfung der Gültigkeit der Eintrittskarten besetzt,
scannen der Eintrittskarte und Abgleich mit den Anmeldedaten
kein QR-Code Scanner am Drehkreuz möglich, Umrüstung ca. 5.000 €
Ø
Einführung von Zeitzonen zum Badbesuch:
8:00 – 10:30 11:00 – 14:00 15:00 – 19:00 Uhr
Desinfektionsmaßnahmen während den Pausen
Ø
Öffnungsbereiche
Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken und Liegewiese
Schwimmbecken in 3 Bahnen unterteilt
Sprungturm und Planschbecken bleiben geschlossen
Ø
Anzahl Badegäste
Einlass pro Zeitzone nur so viele wie für das Schwimmerbecken zulässig
sind
Z.Z. 6m² / Person, 750 m²: 6m“/P
= 125 P, davon 75 % = 93 Personen
Als Eintrittspreis wurde
vorgeschlagen:
1,50 €/ Person und Zeitzone
Kinder unter 6 Jahren sind frei, zählen bei den Besucherzahlen aber mit
Ø
Elektronisches Bezahlsystem
Anbieter muss noch beauftragt werden, Pay One, Pay Solution, Gebühr ca.
20 Cent pro Transaktion
Ø
Hygiene
Toilettennutzung m/w/d unter der Treppe
Duschen nur an den Durchschreitebecken, keine Warmdusche
Personal zur Desinfektion
Wärmehalle bleibt geschlossen
Ø
Personal
Beckendienst
Bei Öffnung 8:00- 19:00 Uhr
11h
Arbeitszeit: 7:30 – 19:30 Uhr
12h/d x 7 d = 84h
Max Arbeitszeit Mitarbeiter 60 h
Schichtdienst muss noch geregelt werden
Grünpflege > Personal
Kasse > Personal
Reinigung > Personal
Desinfektion > Personal
Ø
Sonstiges
Schwimmkurse
Schulschwimmen wird von Schulen gewünscht
Kiosk ist verpachtet, Öffnungsumfang und Zulässigkeit gem. CoBeLVo
Hinweistafeln auf Kontaktbeschränkung und Hinweis auf Eigenverantwortung
sowie Abstand
Hygieneplan erstellen und mit Gesundheitsamt abstimmen.
Badeordnung auf Corona modifizieren.
Zurzeit, heute am 08.04.2021 gilt noch die 18. CoBeLVO, welche unter §10
Abs. 2 immer noch vorgibt, dass Schwimmbäder geschlossen sind.
Bürgermeister Frey ergänzt, dass das Freibad theoretisch zum 01.05.2021
öffnen könnte, allerdings fehlt noch der Hygieneplan. Des Weiteren empfiehlt
der Wirtschaftsprüfer Dr. Burret wegen verdeckter Gewinnausschüttung einen
Eintrittspreis von 2,50 Euro anstatt 1,50 €.
Auf Anfrage bzgl. dem Schwimmunterricht der Grundschüler informiert
Bürgermeister Frey, dass alle drei Schulleiter den Unterricht befürworten. Für
die Busverbindung für die Kerzenheimer und Ramser Schüler werden zur Zeit
Angebote eingeholt.
Ratsmitglied D. Kauth sieht die Online-Zahlung skeptisch. Die älteren
Bürger haben oftmals weder Paypal noch online-Banking. Hier müsse man eine
Alternative schaffen. Ratsmitglied Schwalb stimmt dem zu und ergänzt, dass
generell für die Online-Vorgänge alternativ etwas vorgehalten werden sollte.
Bürgermeister Frey teilt hierzu mit, dass die Verwaltung und die VG-Werke
behilflich sein werden.
Ratsmitglied Burkhardt bittet zu beachten, dass unsere Schulkinder
Priorität haben und die Schwimmbadbesucher für max. drei Tage im Voraus
reservieren können.
Bürgermeister Frey sichert zu, sobald ein Hygienekonzept vorliegt, die
Angelegenheit in den Verbandsgemeinderat gegeben wird.