Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt dem Bericht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters und dadurch erzielte Vergütungen im Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

 


 

Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung werden die Tätigkeiten/Ehrenämter sowie die bis zur Erstellung dieser Vorlage für das Jahr 2020 gezahlten Vergütungen/Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) aufgeführt.