Neben der Verbandsgemeinde Eisenberg haben sich die 4 Ortsgemeinden Obrigheim, Hettenleidelheim, Ramsen und Wattenheim vor geraumer Zeit mit einem Grundsatzbeschluss alle dazu bekannt, ihr zu 100 % kommunal geführtes Elektrizitätswerk – bestehend aus Vertrieb als auch einem Netzbetrieb – komplett in eine dafür neu zu gründende GmbH einzulegen.

 

Um die Höhe des Gesellschaftsanteiles jeder einzelnen einbringenden Kommune zu erhalten, wurde die  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PWC“ aus Frankfurt beauftragt, das sogenannte Ertragswertgutachten „IDWS1“ zu erstellen, eine unabdingbare Voraussetzung beim Zusammenschluss der vorher „getrennten“ einzelnen Elektrizitätswerken im Hinblick auf eine steuerneutrale Einlage der einzelnen EVUs in die GmbH.

 

Hier geht es um die Höhe des Gesellschaftsanteiles insbesondere den Anteil, welcher laut Gesellschaftsvertrag verwendet wird, wenn es zur Ausschüttung eines Jahresgewinnes der GmbH an die einzelnen Gesellschafter kommt. Ebenso hat die Höhe des Gesellschaftsanteiles Auswirkung auf einzelne Beschlüsse, welche der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung in der GmbH zu beschließen hat.

 

Vertreter des Hauses „PWC“, haben am 25.02.2015 dem „KEEP-Arbeitskreis“ das Ergebnis der Ertragswertermittlung mitgeteilt und entsprechend Auskünfte zur Berechnung gegeben. Die Höhe der Gesellschaftsanteile wurden im Gesellschaftsvertrag; dort § 2 entsprechend eingearbeitet.

Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Geschäftsanteile anzunehmen.