Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen den geplanten Bau eines Wohngebäudes ohne Unterkellerung in zweiter Reihe bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO nehmen Ausschussmitglied Kevin Pätzold und Fraktionsvorsitzender Helmut Pätzold an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Pfaffenhecke ein eingeschossiges Wohngebäude ohne Unterkellerung mit Flachdach in zweiter Reihe hinter dem bestehenden Gebäude zu errichten. In dem Bestandsgebäude befindet sich neben einer Wohnnutzung eine Podologische Praxis, die der Antragsteller betreibt. Um dort zukünftig wohnen zu können, soll das geplante Wohngebäude im hinteren, von der Straße abgewandten Teil des Grundstückes errichtet werden.

Das Grundstück befindet sich im Gewerbegebiet Pfaffenhecke. Dort gibt es keinen Bebauungsplan. Das Gebäude muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Grundsätzlich dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Ausnahmsweise kann auch eine Wohnnutzung zugelassen werden, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet ist. Dies ist hier der Fall. Auch andere Gebäude wurden bereits im hinteren Bereich der Grundstücke des Gewerbegebietes Pfaffenhecke errichtet. Zudem werden die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken mit dem Bau eingehalten. Auch ein Flachdach fügt sich in das bestehende Gewerbegebiet ein. Für die Belange der Gemeinde Ramsen entstehen durch den Bau keine Beeinträchtigungen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Ein Auszug der Planung liegt den Ausschussmitgliedern vor.