Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Empfehlung:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit einer Gegenstimme, der Befreiung vom Bebauungsplan von der Dachform und der Dachneigung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung der bestehenden Doppelgarage zu Wohnraum in der Staufer Straße zu erteilen.


Wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO nimmt Ausschussmitglied Steitz an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Bauherr möchte seine Doppelgarage aufstocken und zu einem zusätzlichen Wohnraum ausbauen. Die Wohnraumerweiterung soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die Doppelgarage hat ein Maß von 9,49 m x 6,40 m und eine Höhe von 2,80 m mit einer Ummauerung der sich auf der Garage befindenden Terrasse. Die Wohnraumaufstockung umfasst eine Höhe von 3 m. Sie reicht bis zur Höhe des bestehenden Daches.

Das Grundstück befindet sich im Baugebiet Am Staufer Weg. Im Rahmen des Bauantrages werden zwei Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Zum einen eine Befreiung von der Dachform und zum anderen von der Dachneigung, da eine Anpassung an das bestehende Wohnhaus mit Walmdach sehr aufwendig und kostenintensiv wäre. Der Befreiungsantrag liegt den Ausschussmitgliedern vor.

Gemäß Bebauungsplan sind nur Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung zwischen 30° und 40° sowie Pultdächer mit einer Neigung zwischen 15 und 25 ° zulässig. Die festgesetzten Dachneigungen und Dachformen gelten nicht für Garagen und Nebenanlagen.

Bisher wurde im Baugebiet keine vergleichbare Befreiung erteilt. Mit der Doppelgarage wird ein Abstand von 3 m zu den Nachbargrundstücken eingehalten. Die sonstigen Vorschriften des Bebauungsplanes werden eingehalten. Ein Auszug aus der Planung und ein Foto des bisherigen Wohnhauses ist der Anlage beigefügt. Um Entscheidung wird gebeten.